Vertragsabschluss:
Der Vertrag / das Angebot gilt gleichzeitig als Buchungsbestätigung und ist rechtsgültig abgeschlossen, wenn die vom Mieter unterschriebene Zweitausfertigung, Bestätigung per Fax oder E-Mail, bzw. die vereinbarte Anzahlung innerhalb der gesetzten Frist beim Vermieter eingeht. Falls keine der genannten Bestätigungsmöglichkeiten innerhalb der Frist in den Besitz des Vermieters gelangt, wird die Reservierung aufgehoben. Eine Weitervermietung der Wohnung wird ausdrücklich vorbehalten.
Rücktritt:
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach gültiger Rechtsprechung bei Übernachtungen ohne Frühstück 10 % des Übernachtungspreises.
Der Vermieter versucht die Wohnung nach besten Möglichkeiten weiter zu vermieten. Wenn dies nicht gelingt haftet der Mieter für den Mietpreis gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Empfehlenswert ist daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Schlüsselübergabe:
Bedarf der individuellen Absprache. In der Regel tritt der Vermieter ca. 2 Tage vor Reiseantritt mit dem Gast (vorzugsweise telefonisch) in Kontakt. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt die Kontaktaufnahme ersatzweise durch den Mieter.
An- und Abreise:
Bitte beachten Sie, dass die Anreise in der Regel erst ab ca. 15 Uhr möglich ist. Die Wohnung ist am Abreisetag bis ca. 10 Uhr zu räumen. Abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Abstimmung. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung aufgeräumt und besenrein zu verlassen. Gebrauchtes Geschirr ist vom Mieter zu abzuwaschen, der Geschirrspüler auszuräumen, Abfalleimer sind zu entleeren, Glas im Glascontainer zu entsorgen.
Belegung:
Die Wohnung darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
Haustiere:
Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Absprache, bzw. ergibt sich aus der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarung.
Nichtraucher:
Sie mieten eine Nichtraucherwohnung. Sie werden gebeten in der Wohnung nicht zu rauchen.
Internet:
Für die Dauer Ihres Aufenthalts haben Sie die Möglichkeit der Einwahl ins Internet über den W-LAN-Anschluss des Vermieters. Hierzu wird Ihnen der entsprechende Zugangs-Code ausgehändigt. Sie verpflichten sich, diesen nicht an Dritte auszuhändigen.
Die Internetnutzung erfolgt vollständig auf eigenes Risiko. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Der Mieter verpflichtet sich, geltendes Recht einzuhalten. Gleichzeitig stellt er den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des W-LANs durch den Mieter beruhen.
Sie erhalten bei Anreise eine separate Erklärung zur Internet- und Telefonnutzung.
Sorgfaltspflicht:
Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältigem Umgang mit dem Mietobjekt. Er haftet für verursachte Schäden an Wohnung und Inventar. Schäden sind dem Vermieter unaufgefordert zu melden.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine der formulierten Reglungen nicht rechtsbeständig sein, soll sie gegen eine im juristischen Sinne rechtsbeständige Regelung ersetzt werden, die dem angedachten Zweck möglichst nahe kommt. Die Mietbedingungen als Ganzes bleiben davon unberührt.
Stand 25.06.2020