Die Gemeinden Saal, Fuhlendorf und Pruchten betrachten sich als staatlich anerkannte Erholungsorte, die einen gemeinsamen Kurabgaberaum bilden. Seit Anfang 2022 erhebt die Gemeinde Saal u.a. im Kernort eine Kurabgabe. Im November 2022 wurde rückwirkend zum 1. Jan. 2022 eine neue Kurabgabensatzung veröffentlicht.
Vereinfacht zusammengefasst werden ganzjährig je Gast (ab Vollendung des 14. Lebensjahres) und Übernachtung 2,- € erhoben. Für Hunde beträgt die Abgabe statt 1,50 € nur noch 85 Ct. je Übernachtung. Ausnahmen regeln die Paragraphen 3 und 4 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Saal.
Die Kurabgabe ist nicht Bestandteil des Mietpreises und soll durch den Vermieter, im Namen der Gemeinde Saal, vereinnahmt und weitergeleitet werden.
Der Gast füllt bei Anreise den Meldebogen inkl. der Kurkarten aus und entrichtet beim Gastgeber die Kurabgabe für den voraussichtlichen Aufenthaltszeitraum. Der Bogen besteht aus 3 Teilen, dem Original und 2 Durchschlägen. Die beiden Durchschläge sind für Gast und Gastgeber bestimmt. Das Original muss vom Gastgeber bis zum 5. des Folgemonats an die die Tourismuszentrale nach Fuhlendorf versandt werden. Er erhält daraufhin eine Zahlungsaufforderung, der er mit der vereinnahmten Kurabgabe nachkommt.
Seit dem 1. Aug. 2024 betreiben die 3 Boddengemeinden eine Tourismuszentrale - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die die Kurabgabe verwaltet. Als sich dafür noch das Amt Barth zuständig fühlte, gab es auf deren Homepage eine Registerkarte mit ein paar Dokumenten (=Informationen) zur Kurabgabe. Bis auf den Wortlaut der alten Satzung führen diese Links inzwischen ins Leere.
Eigene Internetseiten betreiben weder die Gemeinde(n) noch die Tourismuszentrale. Aktuelle Satzungen findet man unter dem Eintrag Ortsrecht. Hier ist auch die in Verbindung mit der 1. Änderung gültige Fassung der Kurabgabensatzung veröffentlicht.
Seit Herbst 2023 gibt die Tourismusentwicklerin der AöR Gastgeberinformationen heraus.
Auf der GVV am 4. März wurde die inzwischen 2. rückwirkende Neufassung der Saaler Kurabgabensatzung zum 1. Jan. 2022 verabschiedet. Ende 2023 wurde zusätzlich eine 1. Änderung verabschiedet.
In der Neufassung entfällt der Kurbeitrag für Hunde. Hier gab es mehrere rechtswidrige Annahmen. Zunächst lässt sich der Hund nicht kurabgabepflichtig machen, da er im juristischen Sinn keine Person, sondern eine Sache darstellt. Die Hundetoiletten selbst stellen keine touristische Infrastruktur dar und sind daher auch nicht im Sinne der Kurabgabe umlagefähig. Sie können umlagefähig werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Kureinrichtung stehen und zur Erfüllung von deren touristische Zwecke beitragen. (4 K 273/22 Abs. 49).
Die Hundetoiletten sind nichts anderes als Abfallbehälter. Sie tragen zur allgemeinen Sauberkeit bei und erfüllen keinen touristischen Zweck. Durch die verbesserte Sauberkeit werden Hundebesitzer nicht anders bevorteilt als andere Gäste (4 K 273/22 Abs. 50). Zusätzlich war der Eigenanteil der Kommune mit 30 Tagen im Jahr nicht realitätsgerecht kalkuliert. Es ist davon auszugehen, dass der Hund über das gesamte Jahr im Freien ausgeführt wird.
Durch die Nichtigkeit des Hundekurbeitrags entsteht jedem Gast, der diesen Beitrag entrichten musste, ein Rückvergütungsanspruch. Vermutlich muss er/sie ihn individuell geltend machen.
Das das Gericht den Gemeinden aufgab den Kurbeitrag zu senken, wurde nicht nur ignoriert, sondern durch die Hereinnahme 6-jähriger Kinder in die Kategorie „Vollzahler“ wurde er sogar noch erhöht ! Die 3 Boddengemeinden werden somit zum teuersten Kurabgaberaum der Region.
Auf Nachfrage teilte Herr Pierson mit, dass er für die 6 bisher nicht kurabgabepflichtigen Ortsteile einen Antrag auf Anerkennung als Tourismusort gestellt hat.
https://www.landesrecht-mv.de/.../docu.../jlr-KurortGMVV5P4a
Da kein Saaler Ortsteil über bedeutende kulturelle Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung verfügt, meinte er vermutlich „Tourismusregion“.
Bereits am 27. Jan wurde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald unter dem AZ 4 K 273/22 folgendes Urteil gesprochen:
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001599384
Es behandelt recht viele Fragestellungen, von denen die meisten mit ebenso viel Interpretationsspielraum beantwortet werden. Auf den ein oder anderen Aspekt werde ich eingehen, wenn abzusehen ist, wie sich die Gemeinden dazu verhalten wollen.
Wichtig ist zunächst, dass die ersten 8 Paragrafen der Fuhlendorfer Kurabgabesatzung nichtig sind. In §7 wird z.B. die Höhe des Kurbeitrages geregelt.
Jetzt könnte man annehmen, dass die Dinge in Saal anders liegen als in Fuhlendorf. Diese Annahme tätig auch unsere Tourismusbeauftragte. Die Dame hat es binnen kürzester Zeit geschafft, die gewählten Bürgermeister der 3 Boddengemeinden auszubooten, so dass sie inzwischen zu einer Schattenoberbürgermeisterin aufgestiegen ist, die keinerlei Kontrolle unterliegt.
Frau Dr. Hannemanns Rechtsauffassung sollte der „öffentlich-rechtliche Vertrag zur Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe“ entgegenstehen.
Um ihre Rechtsauffassung zu stützen müsste er „öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erhebung drei einzelner Kurabgaben“ heißen !!
Bis darauf, dass die Gemeinde Saal derzeit dabei ist einen Spielplatz zu bauen und so eine Anforderung des staatlich anerkannten Erholungsort erfüllen wird, hat sich in den letzten Monaten in Sachen Tourismus wenig getan. Über den Spielplatz werde ich gesondert berichten.
Obwohl die Bundesregierung das im Bundesrat zustimmungspflichtige Bundesmeldegesetz dahingehend geändert hat, dass der Meldezettelterror mit dem Jahreswechsel abgeschafft wird, verkündet der Tourismusbetrieb, dass er hier mit unveränderter Härte aufrechterhalten wird. Dabei bedeutet das Ende der Meldepflicht nicht automatisch das Ende der Kurabgabe. Die könnte das Kurabgabeamt auch selbst eintreiben. Hierzu bedarf es nur 1 oder 2 Kurkartenautomaten an touristisch stark frequentierten Punkten und idealerweise einer besetzen Tourismusinformation.
Tourismusinformationen besetzen müssten kurabgabepflichtige Erholungsorte ohnehin und Automaten zum Abkassieren von Tagesgästen aufstellen auch. Mit dem Nichtabkassieren von Tagesgästen wird diese Gruppe zu Lasten anderer privilegiert, was Kurabgabenkalkulation und -satzung strenggenommen nichtig machen.
Für einen gemeinsamen Kurabgaberaum bedarf es einer vergleichbaren touristischen Infrastruktur. Von daher ist die Ablehnung der Nördlichen Boddenseite folgerichtig. Eine Kurabgabe ist im Übrigen eine kommunale Abgabe und Destinationszuschnitt ein extremistischer Kampfbegriff, der in der Ausführung unzulässig in die kommunale Selbstbestimmung eingreifen würde.
Ausgangs komme ich zu den Kurmeldebögen. Die Bögen widersprechen an mehreren Stellen der Satzung und wimmeln insgesamt von Fehlern !! Dies ist seit inzwischen 3 (!) Jahren bekannt und wird nicht korrigiert. Neben den vielen anderen rechtlichen Unsicherheiten ist es fraglich, ob die Kurabgabe wirksam erhoben werden kann, wenn Satzung und Bogen nicht übereinstimmen. Dennoch verkündigt die promovierte Vorständin des touristischen Eigenbetriebes, dass alles beim Alten bleibt, und sie auch in 2025 weiterverwendet werden können !
Auf der Gemeindevertreterversammlung vom 30. April wusste der Saaler Bürgermeister Pierson zu berichten, dass das neu geschaffene Naherholungszentrum „Saaler Angelrevier“ um Bänke und Papierkörbe ergänzt werden soll.
Zum bisher nicht vorhandenen Spielplatz trug Herr Pierson innerhalb der letzten 3 Sitzungen 3 verschiedene Konzepte vor. Der aktuelle Stand sieht vor, im Vorgriff auf den geplanten Kindergartenneubau, einen öffentlichen Spielplatz auf unserem ehemaligen Sportplatz zu errichten. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe „Spielplatz“ eingesetzt, die aus dem Bauausschuss und 4 bis 5 engagierten Eltern besteht.
Noch kurz vor dem Weihnachtsfest haben die 3 Boddengemeinden ihren Einwohnern ein besonderes Geschenk unter den Baum gelegt.
Während in der Satzung vom 24. Okt. 2022, die rückwirkend zum 1. Jan. 2022 in Kraft getreten ist, unter § 4 Befreiung von der Kurabgabe (1) 2. nahe Verwandte, sofern diese unentgeltlich in den privaten Haushalt des Einwohners aufgenommen wurden, von der Kurabgabe befreit waren, entfällt diese Befreiung mit der aktuellen Änderung zum 1. Jan. 2024.
Hiermit wird ein Urteil 1 K 147/16 des OVG Greifswald aus dem Jahr 2019 umgesetzt, wonach Kurabgabesatzungen Befreiungen allein aus sozialen Gründen vorsehen können. Verwandtschaft ist allerdings kein sozialer Grund. Somit wird aus dem nahen Verwandten wahlweise ein Tages- oder Übernachtungsgast, der gem. § 3 Kurabgabepflichtiger Personenkreis der Kurabgabepflicht unterliegt.
Abgesehen von allen anderen Widersprüchen, widerspricht die Satzung noch bis Jahresende der geltenden Rechtsprechung.
Üblicherweise ist es dem privaten Besuch schwer zu vermitteln, dass er der Kurabgabepflicht unterliegt. In Verbindung mit von der Tourismusförderung übermittelten Hinweisen auf das Kommunalabgabengesetz, lebt ab 1. Jan. 2024 jeder Einwohner der 3 Gemeinden mit dem Risiko seine Familienfeiern künftig im Gefängnis ausrichten zu müssen.
Auf der gestrigen Gemeindevertreterversammlung hat Bürgermeister Pierson das künftige Spielplatzkonzept des Kernortes Saal vorgestellt.
Abweichend zu seiner letzten Aussage soll nun der Hortspielplatz öffentlich zugänglich gemacht werden. Es sei diesbezüglich ein Vertrag mit dem Betreiber ausgearbeitet, der kurzfristig unterschrieben werden soll. Sobald dies erfolgt ist, wird der Spielplatz mit einem offiziellen Hinweisschild des Amtes Barth (dieses stammt aus Pruchten) gekennzeichnet.
Zusätzlich soll in Kooperation mit Herrn Steven Pabst (=Kfz-Pabst) in der Hessenburger Straße zwischen den Wohnblöcken mit den Hausnummern 4, 14 und 16 ein weiterer Spielplatz entstehen.
Einigen engagierten Eltern reicht diese Aussicht nicht. In Eigeninitiative soll eruiert werden, inwieweit ein richtiger öffentlicher Spielplatz im Bereich Dorfgemeinschaftshaus / Festwiese entstehen kann.
Auf der gestrigen Gemeindevertreterversammlung konnte der Saaler Bürgermeister Pierson berichten, dass es nach der Hafensanierung im OT Neuendorf auch wieder Fährverkehr geben soll. Die „Weiße Flotte“ beabsichtigt von dort aus Fährverkehr nach Born anzubieten. So soll eine Solarfähre den Neuendorfer Hafen als Heimathafen nutzten. Sie soll am Molenkopf anlegen, wofür dieser baulich verändert werden muss.
In Sachen Spielplatz sieht es weniger gut aus. Der in der Antragsunterlagen für das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ bekannte Spielplatz im OT Hermannshof existiert nicht einmal auf dem Papier. Laut Herrn Pierson hat sich seinerzeit ein Fehler eingeschlichen. Es ist auch nicht beabsichtigt in Saal einen Spielplatz zu errichten. Derzeit gäbe es allerdings eine Übereinkunft mit dem Kindergartenbetreiber, das der dem Kindergarten zugehörige Spielplatz - außerhalb der Öffnungszeiten - grundsätzlich auch von Nichtkindergartenkindern, unter Aufsicht von Erwachsenen, genutzt werden könne.
Am gestrigen Tage ging mir mit der Post ein - in Zahlen „1“ - mit „Stand Juli 2023“ datiertes Übersichtsblatt „FAQ Kurabgabe in den Staatlich anerkannten Erholungsorten Saal, Fuhlendorf, Pruchten" zu.
Weiterhin werden die Touren- und Veranstaltungskalender hin und wieder überarbeitet. So ich - durch eigene Recherche - Kenntnis von der Überarbeitung erlange, drucke ich sie - im Sinnes des Gastes - aus, und hänge sie an der Pinwand des gemeinsamen Flurs aus. Am 12. Aug. ging mir ein (1 Stck.) Veranstaltungsflyer "August" postalisch zu.
Leider ist es immer noch die Ausnahme, wenn Touren & Führungen tatsächlich stattfinden. Bei den Veranstaltungen sollte es besser sein, da diese nicht über unsere Touristenzentrale angeboten werden.
Unser neues Tourismuszentrum "Südliche Boddenküste" hat in den letzten Tagen eine Veranstaltungs-, Touren- und Informationsoffensive gestartet.
So gibt es eine Homepage, die zum Tourismusverband weiterleitet:
www.boddentourismus.de
Eine facebook-Seite:
https://www.facebook.com/boddentourismus
Und ein Instagram-Profil:
https://www.instagram.com/bodden.tourismus/
Seit Ende der letzten Woche hängen am Glaskasten der Gemeinde Saal beide Plakate, die mir heute als Flyer mit der Post zugegangen sind, aus. Ich habe sie entsprechend ausgelegt.
Leider ist nicht unbedingt davon auszugehen, das es die Veranstaltungen und Führungen tatsächlich gibt. So habe ich heute (=Donnerstagvormittag) am Dorfgemeinschaftshaus gestanden, um mir einen Überblick über die Resonanz zur geführten Radtour zu den 13 Apostelsteinen zu machen. Außer mir war jedoch niemand dort.
Die gemeinsame Tourismuszentrale „Südliche Boddenküste“ hat nun auch Öffnungszeiten und Kontaktdaten:
Montag bis Freitag 10 bis 15 Uhr, von Juni bis September zusätzlich Samstags 10 bis 12 Uhr
Hafenstr. 4, 18356 Fuhlendorf
Tel. 038231 / 41 230
info@boddentourismus.de
Infobüro Hafenmeister Wasserwanderrastplatz Hafen Neuendorf
Ostern bis Oktober Montag bis Freitag 9:30 bis 10:30 Uhr, und 14:30 bis 15:30 Uhr, Samstag und Sonntag 9 bis 10 Uhr
Tel. 0160 / 90 29 17 79
Am heutigen Tage habe ich unser neues Tourismuszentrum besucht. Es handelt sich um die alte Fuhlendorfer Touristeninformation mit neuem Personal und verlängerten Öffnungszeiten.
Abweichend zu Herrn Piersons Aussage sprach die dortige Leiterin - Frau Hannemann - davon, dass es ab dem 1. Juli den offiziellen Betrieb aufnehmen soll. „Umfangreiches“ Informationsmaterial in Form eines Flyers und eines Veranstaltungskalenders seien aktuell in Vorbereitung.
Nicht weiterhelfen konnte sie mir in Bezug auf das „Verzeichnis der zu Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen“. Ihrer Aussage nach hätte sie es selber bisher vergeblich im Amt Barth angefragt.
Im Eingangsbereich des Tourismuszentrum liegt gut sichtbar eine Übersicht aller Basisleistungen der Kurkarte Südliche Boddenküste aus. Die nachfolgenden Abbildungen vergrößern sich durch anklicken:
Auf der Gemeindevertreterversammlung am 13. Juni sprach der Saaler Bürgermeister Pierson davon, das die 3 Boddengemeinden seit dem 1. Juni in Fuhlendorf ein neues Tourismuszentrum betreiben. Hierfür wurden eigens 2 neue Mitarbeiterinnen eingestellt !
Nähere Information sollen mir auf dem Postwege zugehen. Soweit ich es verstanden habe, soll es eine zentrale Anlaufstelle für Gast und Gastgeber in Fragen des touristischen Angebotes sowie der Kurabgabe sein.
Zur weiteren Förderung des Tourismus möchte die Gemeinde Saal am Neuendorfer Hafen eine 180°-Kamera installieren. Auf einer zu erstellenden Homepage der Gemeine soll dann ein Live-Stream angeboten werden.
Da sich die Kurabgabe erhebenden Gemeinden mit Informationen und Diskussionsansätzen zur Kurabgabe und touristischen Entwicklung sehr bedeckt halten, haben einige engagierte Bürger begonnen, die wenigen öffentlich zugänglichen Informationen zusammenzutragen:
https://twitter.com/saal_gemeinde
Die Gemeinden verweisen regelmäßig auf die hohe Akzeptanz der Abgabe bei Gast und Einwohner. Gefragt werden diese Gruppen jedoch nicht.
Gerne sind Sie eingeladen über die Fragebögen sich als Gast und Einwohner an der Diskussion zur Kurabgabe in den 3 Boddengemeinden zu beteiligen.
In der gestrigen Gemeindevertreterversammlung wurde beschlossen, die aktuelle Kurabgabensatzung für ungültig zu erklären und rückwirkend eine neue zu beschließen. Herr Hellwig (Bgm. Stadt Barth) hielt diesbezüglich einen kurzen Vortrag, der m. E. mehr Fragen aufwarf als Antworten gab.
Kernpunkt der neuen Satzung nebst Kalkulation ist eine Reduzierung der Kurabgabe für Hunde von 1,50 € auf 85 Ct. Somit hat jeder Gast, der für seinen vierbeinigen Begleiter den Kurbeitrag entrichten musste, einen Rückvergütungsanspruch gegenüber der Gemeinde Saal !
Vollkommen ungeklärt ist die Frage des gemeinsamen Kurabgaberaums. In der Bürgersprechstunde vom 27. Sep. erklärte der Saaler Bürgermeister Pierson, dass es verbindliche Vereinbarungen zwischen Saal-Fuhlendorf-Pruchten (=südliche Boddenküste) und Ribnitz-Damgarten sowie Barth gäbe. Auf Fischland-Darß-Zingst (=FDZ) würden einige Gemeinden die Kurkarten der südlichen Boddenküste freiwillig akzeptieren. Nicht akzeptiert wird „unsere“ Kurkarte in/auf Zingst. Die Gemeinde Saal würde jede FDZ-Kurkarte anerkennen.
Laut gestriger Aussage unseres Saaler Bürgermeisters Pierson auf der Sitzung der Gemeindevertretung, ist es ab dem 1. Mai mit der in Saal gelösten Kurkarte möglich, die Buslinie 214 (=Ribnitz-Damgarten - Barth) sowie den Bus zwischen Barth und Zingst (=Linie 210) kostenfrei zu nutzen.
Gemeindevertreter Meyer sprach sinngemäß davon, dass der Gast - im Hinblick auf das hohe Verkehrsaufkommen, die hohen Spritkosten und Parkplatzgebühren - einen echten Mehrwert erhält. Er wird in die Lage versetzt kostenfrei, zeitsparend und bequem nach Zingst an den Strand zu gelangen.
Wie hoch der Wert tatsächlich ist, lässt sich schnell verifizieren:
https://vvr.verbindungssuche.de
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Busse in den Schulferien noch seltener verkehren.
Weiterhin hätte die Gemeinde Bänke und Hundetoiletten angeschafft, die - lt. Aussage unseres Bürgermeisters - in den nächsten Wochen aufgestellt werden sollen.
Laut Aussage der damit befassten Mitarbeiterin des Amtes Barth, bildet die südliche Bodenküste nun doch einen einheitlichen Kurabgaberaum mit "Fischland-Darß-Zingst".
Somit kann der in Saal kurabgabepflichtige Gast, auch die Angebote auf "Fischland-Darß-Zingst" nutzen, ohne dort eine weitere Kurkarte lösen zu müssen.
Den Kurabgabe-Flyer in Papierform hat Ihr Gastgeber am heutigen Tage in ausreichender Anzahl angefordert, so dass er mit der Kurkarte ausgegeben werden kann.