In Unterkünften, wie beispielsweise Ferienwohnungen, die keine Gemeinschaftseinrichtungen (bspw. Rezeptionen, Speisesäle, Gemeinschaftstoiletten), müssen folgende Regeln beachtet werden:
Seit dem 04.03.2022 gilt stufenunabhängig 3G. Ungeimpfte und ungenesene Personen müssen bei der Anreise einen Test machen und diesen alle drei Tage (jedoch maximal 2 Mal die Woche) aktualisieren. In Unterkünften ohne Gemeinschaftseinrichtungen, wie Hausboote oder Ferienwohnungen, muss nur ein Test bei der Anreise gemacht werden.
Quelle und weitergehende Informationen: https://www.mv-corona.de/corona-faq
Stand: 4. März 2022